Das überregionale Schauwesen in Niedersachsen*

*Vertreter der Landesverbände Hannover und Weser-Ems beim LAVES in Oldenburg*

Zur Vorbereitung der überregionalen Ausstellungen in Niedersachsen gab es auf Initiative der Landesverbände Hannover und Weser-Ems am 24.August ein Gespräch beim Nds.Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung (LAVES) in Oldenburg.

In einem offenen Gedankenaustausch konnten sich die Teilnehmer der beiden Verbände und des LAVES-Dezernats Tierseuchenbekämpfung und Task-Force Veterinärwesen wie auch aus dem Referat Tiergesundheit des Nds.Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf nachfolgende Punkte verständigen:

Überregionale Schauen sind frühzeitig und direkt beim LAVES in Oldenburg zu beantragen. Hier sind die voraussichtlichen Ausstellungszahlen (getrennt nach Geflügel und Tauben), das Meldeschluß-Datum und die Art der Ausstellung (z.B. Sonderschau, Kreis-/Landesverbandsschau, allgemeine Schau) bekanntzugeben.

Unmittelbar nach dem tatsächlichen Meldeschluß (möglichst innerhalb von 3 Werktagen) ist die gemeldete Gesamttieranzahl, getrennt nach Geflügel und Tauben, die Namen und Kontaktdaten der Aussteller und deren amtlichen Registriernummern dem LAVES nachzumelden.

Wir bitten die Weitergabe dieser Daten in den Meldepapieren und Ausstellungsbestimmungen zu berücksichtigen.
Je nach aktuellem Stand des Geflügelpestgeschehens können neben den uns bekannten und üblichen Auflagen auch weitere Erfordernisse und Einschränkungen erforderlich sein.

Dieses wird dann *situationsbedingt* *abgestuft* erfolgen, um Schauen möglichst *stattfinden* zu lassen.

So könnte zunächst der Tierverkauf untersagt werden, dann die Erfordernis eines Gesundheitszeugnisses nach Bestandskontrolle durch den Hoftierarzt, mögliche Karenzzeiten vor und nach der Ausstellung, die Beprobung der auszustellenden Tiere und als letzter Schritt die Untersagung der Veranstaltung.

In der bevorstehenden Ausstellungssaison sollen nun Erfahrungswerte gesammelt werden, um neben den Abstufungen möglicher Auflagen weitere Unterscheidungen zwischen den Ausstellungsveranstaltungen (Größe der Schauen, Beteiligungen aus anderen Bundesländern, ausschließlich Sonderschauen, etc.) zu treffen. Hier wird es spätestens im Frühjahr kommenden Jahres eine weitere Zusammenkunft der Gesprächsteilnehmer geben.

Im nächsten Jahr werden die beiden Verbände die bereits bekannten Ausstellungen der neuen Saison dem LAVES mitteilen. Um einen besseren Überblick gewinnen zu können, ist von den Vereinen in den Jahresmeldungen die erwartete Tier-Gesamtzahl der einzelnen Schauen, getrennt nach Geflügel und Tauben, anzugeben.

Allen Schaubeteiligten, ob Ausstellungsleitungen, Aussteller oder auch Besucher, bitten wir eindringlich um Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Auch die Preisrichter werden über entsprechende Hygieneeinhaltungen zwecks Unterbrechung möglicher Übertragungswege separat informiert. Es wird kein 100-prozentiger Schutz möglich sein, aber wir alle müssen alles dafür tun, um HPAI-Einträge zu vermeiden. Auf allen Ebenen unserer Organisationen und darüber hinaus soll immer wieder entsprechend sensibilisiert werden
Lasst uns alle weiterhin pflichtbewusst und verantwortungsvoll zum Schutz unserer Tiere und aller Erhaltungszuchten handeln.

Hinweisen möchten wir noch einmal auf das Merkblatt „Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen“ und auf die Präsentation für mögliche Schulungen in den Ortsvereinen. Ergänzend ist eine digitale Schulung zu den Grundregeln der Biosicherheit geplant. Fragen zum Themenbereich sind bitte an die Ansprechpartner der einzelnen Landesverbände zu richten.
Nähere Einzelheiten werden anlässlich des LV-Infoabends am 22.9. berichtet.
Rainer Gerling